Künstler Immobilien LTD.- Ihr Partner, wenn es um Immobilien geht!
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vorbemerkung
Die Maklerfirma Künstler Immobilien LTD. widmet sich der Erfüllung von Makleraufträgen mit größtmöglicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber im Rahmen der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln des Berufstandes.
§ 1 Art der Tätigkeit
Die Tätigkeit umfasst den Nachweis oder die Vermittlung von Grundstücken, Häusern, Geschäftsverkäufen, Verpachtungen, Wohnungs- und Gewerberaumvermietungen sowie die Beschaffung von Hypothekendarlehen. Irrtum, Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf Informationen Dritter, die der Firma Künstler Immobilien LTD. erteilt wurden. Die Firma Künstler Immobilien LTD. ist bemüht, über Vertragspartner oder Objekte möglichst vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu erhalten. Für deren Richtig- und Vollständigkeit kann jedoch keine Haftung übernommen werden.
§ 2 Maklervertrag
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von einem oder mehreren Angeboten/Offerten der Firma Künstler Immobilien LTD. Gebrauch machen, wenn Sie sich z. B. mit uns oder dem Eigentümer/Vermieter direkt in Verbindung setzen. Mit dem Empfang des Angebots/der Offerte - per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise - treten diese AGB in Kraft.
§ 3 Courtageanspruch (Provisionsanspruch)
Der Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch die Firma Künstler Immobilien LTD. ein Vertrag zustande gekommen ist, selbst wenn die Firma Künstler Immobilien LTD. bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es genügt, wenn die Tätigkeit der Firma Künstler Immobilien LTD. zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Gleiches gilt, wenn der Erwerb durch eine Versteigerung erfolgt. Die Provision ist mit dem Abschluss des Vertrages bzw. bei Zuschlagserteilung durch Versteigerung fällig. Sie ist zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung.
Die Gebührenrechnung erfolgt aufgrund der abgeschlossenen Courtagevereinbarung (Provisionsvereinbarung) oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Angebot/Offerte festgelegten Courtage. Sofern weder eine Courtagevereinbarung abgeschlossen wurde noch eine Courtage im Angebot ausgewiesen ist, erfolgt die Gebührenrechnung gemäß § 4 AGB. Bei Geschäftskauf, Pacht oder Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme eines Objektes als Vertragsabschluss.
Der Courtageanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises durch die Firma Künstler Immobilien LTD. der Erwerb zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag oder den Erwerb aus einer Versteigerung heraus erreicht wird. Dies gilt auch, wenn ein Vertrag/Erwerb über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt.
Die Courtage ist jeweils auch dann zu zahlen, wenn einem Anderen als der gemäß Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt übertragen werden oder ein Teil- und Mehrerwerb am Objekt erfolgt.
Der Anspruch auf Courtage bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründe rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
§ 4 Höhe der Courtage (Provision)
1. Die Vermittlungs- und Nachweisgebühr für den Kauf/Erwerb von Haus- und Grundbesitz beträgt für den Käufer 7,14% des Gesamtkaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.
2. Bei der Vermietung von Wohnraum ist der Mieter verpflichtet, eine Courtage in Höhe von 2,38 Monatskaltmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.
3. Bei der Vermietung von Gewerbeflächen ist der Mieter verpflichtet, eine Courtage in Höhe von 3,57 Monatskaltmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.
4. Bei Abschluss von Pachtverträgen ist der Pächter verpflichtet, eine Courtage in Höhe von 2,38 Monatskaltmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.
5. Wird neben einem Miet- oder Pachtvertrag ein Optionsrecht des Mieters oder Pächters vereinbart, so ist eine weitere Maklercourtage in Höhe 1,19 Monatskaltmieten oder -pacht inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
6. Bei der Vermittlung eines Vorkaufsrechtes ist der Berechtigte verpflichtet, 1,19 % des Verkehrswertes des Objektes, bei Ausübung des Vorkaufsrechtes weitere 2,38 % des Kaufpreises, jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
7. Erfolgt aufgrund des Nachweises der Firma Künstler Immobilien LTD. der Erwerb eines Objektes im Zwangsversteigerungsverfahren, so hat der Erwerber eine Courtage in Höhe von 7,14 % des gezahlten Versteigerungserlöses inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen oder eine dem käuflichen Erwerb gleichwertige Vereinbarung geschlossen wurde.
8. Bei Bestellung und Übertragung eines Erbbaurechtes beträgt die Courtage 3,57 % vom Kaufpreis inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ist kein Kaufpreis vereinbart, so tritt an dessen Stelle der 25-fache Jahreserbbauzins.
9. Bei einem Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zuzüglich des kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalbarwert der Rente).
10. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete wird die Courtage aufgrund der monatlichen Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit berechnet.
§ 5 Mehrwertsteuer
Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.
§ 6 Aufwendungsersatz
Die Ausfertigung von Mietverträgen ist grundsätzlich kostenfrei. Ein Ersatz von Aufwendungen ist nur dann zu leisten, wenn der Mietinteressent einen Mietvertrag wünscht, dieser dann ausgefertigt worden ist und er im Nachhinein mitteilt, dass er das Mietvertragsangebot nun doch nicht unterzeichnen möchte. In diesem Fall wird für den Ersatz von Aufwendungen eine Mietvertragsausfertigungsgebühr in Höhe von pauschal 100,- EUR inkl. Mehrwertsteuer von derzeit 19 % erhoben. Damit sind dann alle zeitlichen und finanziellen Aufwendungen, die zur Prüfung der eingereichten Unterlagen sowie der Erstellung und Zustellung der Mietvertragsausfertigungen erforderlich waren, abgegolten.
§ 7 Nebenabreden
Nebenabreden zu den Angeboten der Firma Künstler Immobilien LTD. bedürfen zur ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 8 Vertraulichkeit der Angebote
Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich an den jeweiligen Adressaten selbst gerichtet. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten weder als Original noch inhaltlich zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist der Weitergebende verpflichtet, Schadenersatz in Höhe der Courtage gemäß § 4 AGB an die Firma Künstler Immobilien LTD. zu zahlen.
§ 9 Doppeltätigkeit, Verweispflicht
Die Firma Künstler Immobilien LTD. ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden und hierfür Gebühren zu berechnen. Eine durch die Firma Künstler Immobilien LTD. mitgeteilte Gelegenheit zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes wird als bisher unbekannt erachtet, wenn nicht innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlicher Widerspruch erfolgt und gleichzeitig nachgewiesen wird, woher die Kenntnis stammt. Bei erteiltem Makler-Alleinauftrag sind direkte oder auch durch andere Makler benannte Interessenten unverzüglich an den allein beauftragten Makler zu verweisen.
§ 10 Mitteilungs- und Auskunftspflicht
Sobald ein Vertragsabschluss über ein durch die Firma Künstler Immobilien LTD. als Auftragnehmer angebotenes Objekt zustande gekommen ist, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer hiervon
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es besteht Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Firma Künstler Immobilien LTD. unaufgefordert über alle Umstände zu unterrichten, die für die Entstehung und die Höhe des Provisionsanspruchs von Bedeutung
sind. Dies gilt insbesondere für den Fall des Abschlusses eines notariell beurkundeten Kaufvertrages oder eines Mietvertrages. In jedem Fall wird der Auftraggeber der Firma Künstler Immobilien LTD.
unaufgefordert das Datum des Vertragsabschlusses, den Vertragspartner mit vollständiger Anschrift sowie den vereinbarten Kaufpreis oder die vereinbarte Miete mitteilen. Auf Anforderung wird er der
Firma Künstler Immobilien LTD. eine Ablichtung des Kauf- oder Mietvertrages überlassen. Der Auftraggeber bevollmächtigt die Firma Künstler Immobilien LTD., Einsicht in sämtliche Abteilungen des
Grundbuchs und in die Beiakten zu nehmen. Die Bevollmächtigung gilt analog auch für die Einsichtnahme des Mietvertrages beim Vertragspartner. Die Firma Künstler Immobilien LTD. macht von dieser
Ermächtigung nur zur Durchführung des Auftrages und zur Geltendmachung seines Provisionsanspruchs Gebrauch.
§ 11 Verzug
Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung der Maklercourtage in Verzug geraten, so werden ihm gemäß §1 Abs. 1 Diskontsatzüberleitungsgesetz ab dem Verzugszeitpunkt Verzugszinsen p.A. in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Für die Bearbeitung und das Porto wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 EUR berechnet.
§ 12 Haftung
Die Haftung für Schäden ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben
die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit dieser AGB im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Erweisen sich die AGB als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der AGB entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.
§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin vereinbart.
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